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Versicherung und der unversicherte Mensch

Rot-Rot-Grün würde sich wohl für die Bürgersozialversicherung entscheiden. „Um den Weg zu einem inklusiven Sozialstaat zu ebnen, der eine gleichberechtigte Partizipation aller Wohnbürger am gesellschaftlichen Reichtum wie am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht, ist die Schaffung einer solidarischen Bürgerversicherung nötig.“ schreibt eine Zeitung und übernimmt damit unkritisch ein paar Annahmen. Wir haben heute bereits eine Sozialversicherung und auch eine Krankenversicherung. „Im Jahr 2011 waren in Deutschland rund 137 000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung.“ schreibt das Bundesamt für Statistik anlässlich des Mikrozensus 2011. Das ganze obwohl eine Versicherungspflicht besteht. Es dürfte nach Gesetzeslage dies 137000 Menschen im Jahre 2011 gar nicht geben. „Diese Zahlen berücksichtigen allerdings nur Menschen mit festem Wohnsitz. Obdachlose oder Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten sind nicht mit eingerechnet.

Rot-Rot-Grün schlägt also dann vor noch eine Versicherung zu schaffen, die zwischen versicherten und unversicherten Menschen unterscheidet und es wird behauptet, dass alle Wohnbürger damit erfasst würden. Frägt sich allerdings was dann mit den 137.000 Wohnbürger dieser Republik ist, die bei der derzeitigen Gesetzeslage zur Krankenversicherung durch das Raster fallen. Wir reden hier immerhin über die Größenordnung einer Stadt wie Ingolstadt oder Regensburg.

In jungen Jahren habe ich mal bei einer gesetzlichen Unfallversicherung im Schreibdienst gearbeitet und durch das Schreiben der Briefe der Sachbearbeiter viele viele Akten gesehen. Seitdem weiß ich auch wie Versicherungen ticken, selbst wenn sie gesetzlich sind und eine gesetzliche Leistung darstellen. Der erste Reflex einer jeglichen Versicherung ist die Leistung zu verweigern. Tatsächlich sind die Reflexe, ob privat oder gesetzlich, immer gleich. Möglichst viele Einnahmen und soweit wie möglich die Ausgaben zu verhindern. Hierbei wird manchmal sogar in Kauf genommen, dass die Kosten zur Leistungsverweigerung höher sein könnten, als die Leistungsgewährung. Es ist das Prinzip der Leistungsabwehr, die eine Versicherung letztlich treibt, weil sie meint im Interesse der Versicherten zu handeln, wirtschaftlich stark zu bleiben. Die Rentenversicherung verhält sich da übrigens nicht anders. Natürlich zahlt sie jede unstrittige Leistung sofort aus – aber was genau ist unstrittig?

Auch eine Rentenversicherung wird nur dann in der Höhe die Rente auszahlen in der die entsprechenden Versicherungszeiten nachgewiesen werden können. In der Nachweispflicht steht da nicht die Versicherung, sondern der Versicherte. Im Zweifel erhält er weniger Rente.

Eine Bürgersozialversicherung würde sich da nicht anders verhalten. Würde das mit den Wohnbürgern stimmen, dann dürfte es die 137.000 Unversicherten nicht geben. Wir reden hier immerhin von einer Großstadt wie Ingolstadt oder Regensburg.

Eine Bürgersozialversicherung wäre noch so ein Versicherungsmonster, dessen wir schon reichlich in der Republik haben, nur reden wir beim Grundeinkommen um eine Existenzsicherung. Der einzige Grund eine Bürgersozialversicherung zu fordern ist schlichtweg Menschen eine solche Existenzsicherung verwehren zu wollen. Sprich zwischen versicherten und unversicherten Menschen unterscheiden zu können. Im Sinne Butterwegges ist nur die Würde des versicherten Menschen unantastbar. Die Würde des unversicherten Menschen ist offensichtlich verhandelbar.